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Krankenfahrten

Wenn Sie einen zuverlässigen Fahrdienst für Ihre Fahrten zur Behandlung benötigen, sind Sie bei uns gut aufgehoben. Wir übernehmen Patienten-/ Krankenfahrten und kümmern uns um einen reibungslosen Ablauf, damit die Zeit für Sie so angenehm wie möglich wird. Wir fahren Sie zur Dialyse, Bestrahlung oder zu anderen Serienbehandlungen und Arztterminen in Köln und Umgebung oder bringen Sie auch gerne zu Ihrer Reha-Maßnahme/zu Ihrem Kurort.

Ihre Vorteile:

  • Bei uns fahren immer die gleichen Fahrerinnen: Sie lernen schnell unsere Mitarbeiterinnen kennen, die Sie zu jeder Zeit in allen Fragen ansprechen können. Ein persönlicher, vertrauensvoller Service und Umgang sind uns wichtig.
  • Wir unterstützen Sie bei allen Formalitäten mit Ihrer Krankenkasse.
  • Bei Fahrten zur Bestrahlung handhaben wir es grundsätzlich so, dass wir auf unsere Patientinnen und Patienten warten. Sie können sicher sein, dass jemand da ist, wenn Sie fertig sind.
  • Wir bleiben in Kontakt mit Ihnen und organisieren bspw. bei Chemotherapien die Termine mit Ihnen so, dass Sie möglichst keine Wartezeit bei der Abholung haben.

Was Sie über Krankenfahrten wissen sollten

Wir sind Vertragspartner der hier aufgeführten gesetzlichen Krankenkassen, das heisst, wir rechnen mit Ihrer Krankenkasse direkt zu den vertraglich vereinbarten Konditionen ab. Auch mit privaten Krankenkassen rechnen wir direkt ab. Wir möchten Sie soweit es geht entlasten und unterstützen und stehen Ihnen gerne für alle Fragen rund um Ihre Therapiefahrten zur Verfügung.

Hier vorab ein paar Informationen zur Inanspruchnahme von Krankenfahrten mit Mietwagen/Taxi:

Seit dem 01.01.2004 werden von den Krankenkassen nur noch Fahrten zu oder von stationären Einrichtungen wie Krankenhaus oder Kur, zu Serienbehandlungen wie Chemotherapie, Bestrahlungen, Dialysebehandlung sowie zu ambulanten Operationen und Arztbehandlungen übernommen.

Diese Fahrten müssen vorher von Ihrer Krankenkasse schriftlich genehmigt werden.

Hierzu benötigt die Krankenkasse die
„Verordnung einer Krankenbeförderung“ 
von Ihrem behandelnden Arzt oder Institut. 

Ihre Krankenkasse wird Ihnen dann eine schriftliche Genehmigung erteilen, woraus ersichtlich ist, ob und in welchem Umfang Sie einen Eigenanteil zu leisten haben, z. B.

  • nur für die erste und letzte Fahrt
  • für jede Fahrt

Auch die Höhe der Zuzahlung wird hier festgelegt. In der Regel beträgt die Zuzahlung mindestens 5 EUR und höchstens 10 EUR pro Fahrt bzw. gesamt.
Bei Überschreitung der Belastungsgrenze werden Sie von der Zuzahlung befreit. Wegen der Schwierigkeit der Berechnung empfehlen wir hier unbedingt die Beratung durch die Krankenkasse.

Hinweis für privat Versicherte:

Auch privat Versicherte sollten sich vor Therapiebeginn eine Kostenzusage ihrer Versicherungsgesellschaft für die Übernahme der Transportkosten mit einem Mietwagen/Taxi einholen. Hierzu wird eine durch den Arzt oder das Institut ausgestellte „Verordnung einer Krankenbeförderung“  ausgestellt und der Versicherungsgesellschaft oder der Beihilfe mit der Bitte um Kostenübernahme zugeleitet.

Dies geschieht in der Regel kurzfristig und Sie können sich für das von Ihnen gewünschte Beförderungsunternehmen entscheiden.

© 2009 Anne Weiß - mit Unterstützung durch Traumfänger